Fremont Capital Ltd.: BaFin ordnet Abwicklung an! Anleger sollten handeln!

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 22.02.2019 der Firma Fremont Capital Ltd. das Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt.

Die Firma Fremont Capital Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.capfremont.com und warb über diese Plattform fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums ein. Diese Tätigkeit stellt nach Auffassung der BaFin ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft dar. Über die hierfür notwendige Erlaubnis verfügte die Firma Fremont Capital Ltd. nach Ansicht der BaFin nicht.

Die BaFin weist zudem darauf hin, dass die Firma Fremont Capital Ltd. behauptet habe, sie werde von der BaFin beaufsichtig. Dies ist nach Angaben der BaFin unzutreffend. Eine Beaufsichtigung der Firma Fremont Capital Ltd. durch die BaFin erfolgt nicht.

Aufgrund der Abwicklungsanordnung der BaFin ist davon auszugehen, dass die Firma Fremont Capital Ltd. ihrem Geschäft nicht mehr nachgehen kann.

Anleger, die Gelder bei der Firma Fremont Capital Ldt. angelegt haben, sollten unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Sollte sich die Auffassung der BaFin bestätigen, dass die Firma Fremont Capital Ltd. ohne Erlaubnis Einlagengeschäfte betrieben hat, so kann dieser Umstand für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch begründen. Grundlage dieses Schadensersatzanspruches wäre dann das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften. Das unerlaubte Betreiben eines Bankgeschäfts in Form des Einlagengeschäfts verletzt das Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz und führt damit nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft und die Verantwortlichen.

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