Frommer Legal Rechtsanwälte: Abmahnung für Image Professionals GmbH

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Mit liegt eine Abmahnung der Image Professionals GmbH, vertreten durch die Frommer Legal Rechtsanwälte vom 28.10.2021 vor.

 

Nach Angaben der Frommer Legal Rechtsanwälte handelt es sich bei der Image Professionals GmbH um eine renommierte, international tätige Bildagentur, die ihr Repertoire weltweit vermarktet. Anlass der Beauftragung sei die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial.

 

Die Image Professionals GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials geltend zu machen. Informationen zum streitgegenständlichen Bildmaterial sowie der vorstehenden Berechtigung seien in der Anlage („Anlage Bildmaterial“) beigefügt.

 

Die festgestellte Urheberrechtsverletzung

Ausweislich der in der Anlage beigefügten und mittels Pfeiles gekennzeichneten Bildschirm-Sicherung („Anlage Dokumentation“) werde auf dem dort abgebildeten Internetauftritt Bildmaterial verwendet, für das – trotz intensiver Überprüfung der Lizenzhistorie – keine hierfür erforderliche Nutzungserlaubnis (Lizenz) festgestellt werden könne, heißt es in der Abmahnung.

 

Laut Impressum sei der Angeschriebene für den Internetauftritt verantwortlich.

 

Die streitgegenständliche Bildnutzung sei in mehrfacher Hinsicht urheberrechtswidrig:

 

Das betroffene Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke und unterliege daher dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dabei genüge zur Annahme der Werksqualität einer Fotografie bereits ein geringes gestalterisches Niveau. Es gelte der Schutz der sog. kleinen Münze.

 

Auch sei das streitgegenständliche Bildmaterial in jedem Fall nach § 72 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.

 

Die vorliegende Einbindung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Hierunter falle insbesondere das Speichern auf einer Homepage oder einem Speichermedium. Die Bereitstellung geschützter Werke auf Internet-Webseiten sei eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Dabei sei insbesondere unerheblich, ob der jeweilige Inhalt jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist, so die Ausführungen der Frommer Legan Rechtsanwälte in der Abmahnung.

 

Ansprüche der Image Professionals GmbH

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen stünden der Image Professionals GmbH Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a UrhG zu. Der Unterlassungsanspruch erlösche nicht bereits durch die Entfernung des Bildmaterials aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt. Die für den Unterlassungsanspruch
maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

 

Ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages ist der Abmahnung beigefügt. Die darin enthaltene Unterlassungsverpflichtung sei ausdrücklich auf die hier abgemahnte und damit auf die konkrete Rechtsverletzung beschränkt.

 

Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG

Die unlizenzierte Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG dar. Daher stünde der Mandantschaft ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu.

 

Nutzungszeitrum hier: ca. 15 Monate im Internetauftritt

 

Unter Zugrundelegung der von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ermittelten, marktüblichen Honorare ergebe sich auf dieser Grundlage folgende Schadensberechnung:

 

Laufzeit: 15 Monate
Nutzung auf Homepage EUR 854,00
100% Zuschlag wegen unterlassenen Urhebervermerks EUR 854,00
Gesamtsumme EUR 1.708,00

 

Darüber hinaus werden folgende Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht:

 

Gegenstandswert: EUR 11.708,00
Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 YV RVG EUR 865,80
Post-/Telekomentgelte gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
Gesamtsumme EUR 885,80

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 11.11.2021 gefordert.

 

Ferner soll der Abgemahnte die Kosten der Einschaltung der Frommer Legal Rechtsanwälte in Höhe von EUR 885,80 erstatten, sowie einen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.708,00 bezahlen. Der Gesamtbetrag in Höhe von EUR 2.593,80 sei bis zum 15.11.2021 zu bezahlen.


Meine Handlungsempfehlung:

  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

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  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
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Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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