Frommer Legal spielt Katz und Maus: Abmahnungen wegen des Films Tom & Jerry!

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Tom & Jerry“.

Tom & Jerry ist die US-amerikanische Neuauflage des altbekannten Comic-Klassikers, der im August 2021 in die deutschen Kinos kam.

Was wird von Ihnen verlangt?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film Tom und Jerry heruntergeladen, bzw. selbst zum Download bereitgestellt zu haben. Dabei wird als Anspruchsgegner immer der Anschlussinhaber ausgemacht, da ihm gegenüber eine widerlegliche Vermutung besteht, für die Rechtsverletzung verantwortlich zu sein.

Der Adressat soll innerhalb einer besonders kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird ein Lizenzschaden mitsamt außergerichtlicher Anwaltskosten geltend gemacht.

Für das Anbieten des Films „Tom & Jerry“ verlangt Frommer Legal insgesamt die Zahlung von 938,50  EUR.

Wie reagieren Sie am besten? 

Auch wenn Sie nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich sind, müssen Sie in Betracht ziehen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung und schützt vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme. Sodann stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Reaktionstipps vom Spezialisten

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die nur gesetzt werden um sie unter Zugzwang zu setzen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte grundsätzlich fristgemäß Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung eines Gerichtsverfahren mit dementsprechend hohen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Fachanwalt – die Kanzlei Dr. Newerla unterstützt Sie gerne!
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Gehen Sie nicht selbst auf Frommer Legal zu. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Handeln Sie mit Unterstützung!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahner! Aus jahrelanger Erfahrung mit Abmahnungen kennen wir Frommer Legal und wissen, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Kostenloses Erstgespräch nutzen

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) zu erörtern. Trifft der Vorwurf nicht zu, ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu fairen Festpreisen tätig und das bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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