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Frühere Bescheide können in Betriebsprüfungen der DRV Vertrauensschutz begründen – immer zum Anwalt

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Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung sind aktuell Gegenstand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Das BSG hat mit Urteil vom 19.09.2019, -B 12 R 25/18 R -, entschieden, dass nunmehr Ehegatten/Lebenspartner des Unternehmers, Abkömmlinge des Unternehmers und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei jeder Betriebsprüfung zwingend bewertet werden müssen. Weiter hat das BSG nochmals bestätigt, dass frühere beanstandungslose Betriebsprüfungen keinen Vertrauensschutz begründen. Jedoch hatte das BSG zuvor auch bestätigt, dass anderweitige Bescheide von Sozialbehörden durchaus Relevanz haben können.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat mit Beschluss vom 12.08.2019, – L 8 BA 129/19 B ER -, entschieden: 

„(…) Stattdessen käme als dem Betriebsprüfungsverfahren gleichwertige Verfahren nur das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund gemäß § 7a SGB IV oder das Einzugsstellenverfahren nach § 28h SGB IV in Betracht (…)“

Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

In dem Fall des LSG ging es um die Frage, ob eine Feststellung der Krankenkasse über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Sperrwirkungen gegenüber einer Nachforderung von Sozialbeiträgen der Deutschen Rentenversicherung entwickelt. Dies ist mit zutreffender Begründung abgelehnt worden. Das Sozialgesetzbuch V hat eine andere Zielrichtung und eine andere Prüfungsdichte. Dagegen schließen sich Feststellungen zum sozialrechtlichen Status der Einzugsstellen (Krankenkassen), der Clearingstelle (Statusfeststellungsverfahren) und der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung aus. Die Feststellungen dieser Behörden binden die jeweils anderen Behörden. Daher ist es wichtig, bei Nachforderung von Sozialbeiträgen der Deutschen Rentenversicherung stets zu prüfen, ob es in der Vergangenheit bereits Entscheidungen zum sozialrechtlichen Status gegeben hat.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

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