FTX: Forderungsanmeldung/-vervollständigung! Anwaltsinfo
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Bei der insolventen Kryptobörse FTX haben inzwischen die Auszahlungen begonnen, worauf die Kanzleien Dr. Späth & Partner, Berlin (www.dr-spaeth.com) und Bergdolt RAe (www.ra-bergdolt.de), München, die bereits diverse betroffene FTX-Anleger vertreten, hinweisen.
Im ersten Abschnitt sollen Auszahlungen von einer Summe von 1,2 Milliarden US-Dollar erfolgen an Geschädigte mit Forderungen von max. 50.000 € an Forderungen gegen FTX.
Die Forderungsanmeldung war und ist unbedingt zu empfehlen, da die Insolvenzquote wohl bei über 100 %, wohl bei 119 % der ursprünglichen Forderung, liegen soll.
So positiv das grundsätzlich ist, so schade ist, dass zahlreiche Betroffene ihre Forderung entweder noch nicht vervollständigen konnten oder diese noch gar nicht angemeldet hatten, z.B. in der Erwartung, dass über das Insolvenzverfahren nicht viel heraus kommen wird, worauf Dr. Späth & Partner und die Kanzlei Bergdolt hinweisen.
Dies ist schade, weil die Auszahlung nun höher ist/sein wird als ursprünglich angenommen und somit eine Forderungsvervollständigung oder -anmeldung noch vorgenommen werden sollte.
Betroffene Anleger seien darauf hingewiesen, dass die Forderungsanmeldung/Vervollständigung der Forderungsanmeldung nach Information der Kanzleien Dr. Späth & Partner und Bergdolt noch einige Wochen lang möglich sein wird.. Betroffenen Kunden sei geraten, hier die Forderungsanmeldung/Vervollständigung der Forderungsanmeldung vorzunehmen, ggf. über eine Anwaltskanzlei wie Dr. Späth & Partner oder Bergdolt RAe, die hierfür gerne bereit stehen.
Allerdings seien betroffene Anleger darauf hingewiesen, dass die Frist in einigen Wochen ablaufen wird, weshalb Eile geboten ist, um von den hohen Auszahlungen noch zu profitieren.
Rechtsschutzversicherten Anlegern sei gesagt, dass sie prüfen können, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, Dr. Späth & Partner und Bergdolt RAe ist es in bereits in der Vergangenheit gelungen, diverse Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme in dem Fall zu bewegen.
Betroffene FTX/FTX.EU-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die bereits seit November 2022 in dem Fall FTX tätig sind und seitdem auch diverse europäische Arrestbefehle erstreiten konnten.
Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.
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