Wann droht ein Fahrverbot? Fahrverbot nur bei Straftaten oder auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr?

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Fahrverbote sind zeitlich begrenzte Sanktionen, die die Fahrberechtigung für ein bis drei Monate (bzw. bis zu sechs Monate bei strafrechtlichen Verstößen) entziehen. Es ist wichtig, zu verstehen, wann und warum solche Fahrverbote verhängt werden, um rechtzeitig handeln und die eigenen Interessen schützen zu können. Hiervon zu unterscheiden sind Fälle, in denen die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf Dauer entzogen wird (Entziehung der Fahrerlaubnis).


Wann droht ein Fahrverbot?

Es gibt verschiedene Arten von Fahrverboten: Ein Fahrverbot kann im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen einer begangenen Straftat drohen. Dies betrifft solche Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs oder unter der Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers – also z.B. Autofahrers – begangen wurden. Zu solchen Straftaten gehören insbesondere die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sowie die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), soweit diese auf Verkehrsverstöße zurückzuführen sind. 


Ein Fahrverbot droht aber nicht nur wegen Straftaten, sondern bereits bei Ordnungswidrigkeiten.  

Einige der Verkehrsverstöße, die gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog zu einem Fahrverbot führen können, sind:


Beachten Sie: Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend!


Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Die Dauer eines Fahrverbots variiert je nach Vergehen und Schwere des Verstoßes. Einmonatige Fahrverbote können beispielsweise bei innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h verhängt werden. 

Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, gelten Sie als sog. „Ersttäter“. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie den Zeitpunkt des Fahrverbots in gewissem Maße eigenständig festlegen können. Allerdings muss dieser Zeitpunkt innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. 


Kleiner Tipp: 

Die Dauer eines einmonatigen Fahrverbots beträgt exakt einen Kalendermonat, wobei die Frist taggenau berechnet wird. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn jemand seinen Führerschein am 6. Dezember in amtliche Verwahrung gibt, ist die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Fahrens am 6. Januar, nach genau 31 Tagen (entsprechend der Anzahl der Tage im Dezember). Aufgrund seiner Kürze eignet sich der Februar besonders, um ein Fahrverbot anzutreten.


Im Gegensatz dazu haben Personen, die wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen, nicht die Freiheit, den Zeitraum für das Fahrverbot selbst zu bestimmen.


Wann muss ich meinen Führerschein abgeben?

Die Abgabe des Führerscheins ist erst erforderlich, sobald das Fahrverbot rechtskräftig wird. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid versendet und eine Einspruchsfrist von zwei Wochen einräumt. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben, gilt das Fahrverbot als rechtskräftig.

Nach rechtskräftiger Verurteilung zu einem Fahrverbot gemäß einem Bußgeldbescheid ist es erforderlich, den Führerschein für die Dauer des Fahrverbots in amtliche Verwahrung zu geben. Der Bußgeldbescheid gibt in der Regel Informationen darüber, an welche Stelle der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots zu senden ist. Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahrverbot erst mit dem Beginn der amtlichen Verwahrung des Führerscheins in Kraft tritt. Es besteht jedoch keine zwingende Verpflichtung, den Führerschein ausschließlich an diese Behörde zu senden; alternativ kann er auch bei der örtlichen Polizeidienststelle, die für den Wohnsitz zuständig ist, abgegeben werden. Wenn Sie den Führerschein per Post an die im Bußgeldbescheid angegebene Stelle senden möchten, wird dringend empfohlen, dies per Einschreiben zu tun. Nur so kann der Zugang und somit der Beginn der amtlichen Verwahrung des Führerscheins nachgewiesen werden.


Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

In der Regel wird ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erst bei besonders schweren Verstößen gegen das geltende Tempolimit verhängt. Die Dauer des Fahrverbots variiert je nachdem, ob der Verstoß außerorts oder innerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde:

  • 1 Monat Fahrverbot: Innerorts mindestens 31 km/h oder außerorts mindestens 41 km/h zu schnell
  • 2 Monate Fahrverbot: Innerorts mindestens 51 km/h oder außerorts mindestens 61 km/h zu schnell
  • 3 Monate Fahrverbot: Innerorts mindestens 61 km/h oder außerorts mindestens 71 km/h zu schnell.

Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß – bei Rot über die Ampel 

Neben Geschwindigkeitsverstößen kann auch das Überfahren einer roten Ampel zu einem Fahrverbot führen, insbesondere bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, als die Haltelinie überquert wurde. In Ausnahmefällen kann auch ein einfacher Rotlichtverstoß zu einem Fahrverbot führen, wenn dabei ein Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Sowohl für qualifizierte als auch einfache Rotlichtverstöße (Ampel weniger als eine Sekunde rot) mit Gefährdung oder Sachbeschädigung beträgt die Fahrverbotsdauer einen Monat.


Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer

Bei Trunkenheit am Steuer liegt eine wichtige Grenze für ein Fahrverbot bei 0,5 Promille. Ein einmonatiges Fahrverbot wird beim ersten Verstoß verhängt, beim zweiten und dritten Verstoß droht ein Fahrverbot von drei Monaten. Aber bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann der Vorwurf – nicht nur einer Ordnungswidrigkeit, sondern – sogar einer Straftat im Raum stehen. Kommen zu dieser relativen Fahruntüchtigkeit nämlich alkoholbedingte typische Ausfallerscheinungen hinzu (z.B. erkennbar verkürzte Reaktionszeit, Fahren von Schlangenlinien) und wird eine andere Person oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert konkret gefährdet, baut man also zumindest nahezu einen Unfall, so kann dies eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. 

Ab einem Promillewert von 1,1 oder höher kann der Führerschein entzogen werden, mit einer möglichen Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen oder wiederholten Verstößen ist auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) möglich.


Fahrverbot wegen Nichteinhalten des notwendigen Abstands

Abstandsvergehen können zu einem Fahrverbot führen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen. Innerorts sollte der Mindestabstand bei 50 km/h etwa 15 Meter betragen, außerorts mindestens 50 Meter bei 100 km/h. Bei einem einmonatigen Fahrverbot wird festgelegt, dass der Abstand bei mehr als 100 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes entsprach. Ein Abstand von weniger als 10 Metern kann zu einem zweimonatigen Fahrverbot führen, während bei einem Abstand von weniger als 5 Metern ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Dabei kommen zusätzlich zu den Fahrverboten Bußgelder und Punkte in Flensburg hinzu.


Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte in Flensburg

Der Entzug der Fahrerlaubnis droht, wenn durch wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung acht oder mehr Punkte in Flensburg gesammelt wurden. Im Gegensatz zu einem einfachen Fahrverbot muss bei einem Fahrerlaubnisentzug nach Ablauf der Monatsfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden, und der Führerschein wird nicht automatisch zurückgegeben.


Fahrverbot in der Probezeit

Begeht ein Fahranfänger während seiner Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und zur Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars. Die Ablehnung dieses Seminars kann den Führerscheinentzug zur Folge haben. Wenn ein Fahranfänger während seiner bereits verlängerten Probezeit einen weiteren A-Verstoß begeht, beispielsweise erneutes Überfahren einer roten Ampel, erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Bei einem zweiten A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen kann ihm ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden.


Fahrverbot ausgesprochen – was kann ich jetzt tun? Kann ich mich gegen ein Fahrverbot wehren?

  • Anhörungsbogen überprüfen: Vor Erhalt eines Bußgeldbescheids mit einem Fahrverbot erhalten Sie als Fahrzeughalter in der Regel zuerst einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Wenn Sie nicht am Steuer saßen, können Sie dies bereits im Anhörungsbogen vermerken und so das Fahrverbot verhindern. Dabei sollten Sie den tatsächlichen Fahrer benennen, wobei bei nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht
  • Bußgeldbescheid überprüfen: Bußgeldbescheide weisen oft Fehler auf, und Schätzungen zufolge ist etwa jeder Dritte fehlerhaft. Kontrollieren Sie daher die Daten und Angaben auf Ihrem Bescheid sorgfältig auf Fehler. Es empfiehlt sich, sich hier Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zu suchen. Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kann Sie dabei umfassend unterstützen, da er viel Erfahrung im Überprüfen von Bußgeldbescheiden hat und Fehlerquellen erkennt.
  • Einspruch gegen den Bescheid: Wenn Sie von einer Behörde einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Einspruchsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne Einspruch einzulegen, dürfen Sie nach Fristablauf nicht mehr fahren. Über die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid gerade in Ihrem Fall kann Sie Ihr Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
  • Rechtsmittel: Wenn ein Amtsgericht gegen Sie ein Fahrverbot verhängt hat, haben Sie generell die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Verzichten Sie auf Rechtsmittel und nehmen Sie nicht an der Verhandlung teil, wird das Fahrverbot eine Woche nach Zustellung des Urteils rechtskräftig. Waren Sie bei der Verkündung des Urteils anwesend, liegt diese Frist bei einer Woche ab Urteilsverkündung. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend beraten, ob die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine Gerichtsentscheidung sinnvoll ist.


Wann kann ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden?

Es gibt Situationen, in denen auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet werden kann, beispielsweise wenn die Gefahr des Arbeitsplatzverlusts besteht.

Dies unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen. Die Bußgeldstelle oder das Gericht muss nachweisen, dass der Betroffene aufgrund des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Die Beurteilung, ob die Kriterien für eine solche "unzumutbare Härte" erfüllt sind, ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und lässt sich nicht pauschal beurteilen. Zudem können regionale Unterschiede bei der Ermessensausübung der Behörden oder des Gerichts auftreten.


Ferner kann unter bestimmten Umständen ein Fahrverbot auch in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden, insbesondere für Ersttäter. Die frühzeitige Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht und Strafrecht ist von entscheidender Bedeutung, da die Beurteilung individuell ist und je nach Region variieren kann.

Die Überprüfung des Bußgeldbescheids, rechtzeitiger Einspruch und die Einbindung eines Anwalts sind entscheidende Schritte.

Der Umgang mit Fahrverboten erfordert individuelle Lösungen, um negative Auswirkungen auf das persönliche Leben und die berufliche Situation zu reduzieren.


Zudem kann in einigen Fällen eine Verschiebung des Fahrverbots erwirkt werden. In der Regel ist eine Verschiebung des Fahrverbots nur für Ersttäter möglich. Personen, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, erhalten eine Frist von vier Monaten, um die Zwangspause anzutreten, beginnend mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Innerhalb dieses Zeitraums können Betroffene frei wählen, wann sie ihren Führerschein abgeben möchten.

Für Wiederholungstäter gibt es keine festgelegte Frist. Sie müssen das Fahrverbot sofort antreten, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als einzige Möglichkeit zur Verzögerung des Fahrverbots bleibt ihnen daher der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Da die Bearbeitung des Einspruchs Zeit in Anspruch nimmt und der Bußgeldbescheid erst mit dem entsprechenden Gerichtsurteil rechtskräftig wird, verschiebt sich automatisch auch der Beginn des Fahrverbots. Sollte der Einspruch jedoch im Voraus abgelehnt werden, bleibt der Bußgeldbescheid und somit auch der Start des Fahrverbots bestehen.

Sie sehen, im Zusammenhang mit einem Fahrverbot gelten viele Besonderheiten, die es zu beachten gilt, wenn man gegen ein Fahrverbot vorgehen und dieses verhindern möchte. Insbesondere ist zu beachten, dass jeder Fall anders ist und es einer gründlichen rechtlichen Überprüfung des Vorwurfs gegen Sie bedarf, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Wenden Sie sich daher am besten an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht, wenn Sie mit einem Fahrverbot konfrontiert sind.

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