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Führerscheinprüfung im zukünftigen Umfeld

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Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Die praktische Führerscheinprüfung eines zukünftigen Verkehrsteilnehmers sollte in der Umgebung stattfinden, in der der Prüfling zukünftig auch überwiegend unterwegs sein wird. Zu dieser Entscheidung kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Um an einen anderen Prüfungsort auszuweichen, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden.

Damit lehnten die Richter eine Ausnahmegenehmigung eines Fahrschülers ab. Dieser war schon im Besitz der PKW-Fahrerlaubnis und wollte zudem noch den Motorrad-Führerschein erwerben. Die Ausbildung war bei einem Kompaktkurs in einer ländlichen Gegend in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Hier sollte nach Auffassung des Mannes auch die praktische Prüfung abgehalten werden. Die Fahrerlaubnisbehörde jedoch verweigerte die Genehmigung, die Prüfung am auswärtigen Prüfungsort abzulegen. Eine Ausnahmegenehmigung wurde dem Mann zunächst vom Verwaltungsgericht München verweigert und anschließend auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser ist der Auffassung, dass die Prüfung in der Nähe des Schwerpunktes der künftigen Verkehrsteilnahme abgehalten werden muss. Für das Ausweichen aufs Land müsse schon ein triftiger Grund vorliegen, hieß es weiter.

(Bayerischer VGH, Urteil v. 27.09.2010, Az.: 11 CE 10.2250)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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