Fünfte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR beschließt ihre Liquidation

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Die Gesellschafter der Fünfte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR haben in der von mir am 05.09.2017 besuchten Gesellschafterversammlung die Liquidation der Gesellschaft beschlossen.

Der Auseinandersetzungswert wird sich nach Angaben der Geschäftsführung abhängig davon, wie die Forderungen des Immobilienfonds von rund 1.050.000 EUR durchgesetzt werden können, nur zwischen 40 und 57 % der von den Anlegern gezahlten Einlagen belaufen. Bei den Forderungen handelt es sich um Darlehensforderungen gegenüber anderen Grundbesitz-Fonds von rund 680.000 EUR und eine eingeklagte Forderung gegen einen Gründungsgesellschafter von ca. 350.000 EUR, weil die Gesellschaft über Jahre ohne Grund dessen Darlehensverbindlichkeiten bedient hat.

Hauptursache für den Wertverlust ist allerdings wohl, dass die beiden Chemnitzer Immobilien nur ca. 1.625.000 EUR Wert sein sollen, obwohl sie für rund 3.700.000 EUR erworben worden sind. Aus welchem Grund die Immobilien überteuert gekauft worden sind, wurde von der Geschäftsführung nicht erklärt. Unter anderem auf meinen Antrag hin, wurde in das Protokoll der Gesellschafterversammlung aufgenommen, dass die Gesellschafter von den Kaufgeboten informiert werden und dem Verkauf zustimmen müssen, damit eine „Verschleuderung der Immobilien“ ausgeschlossen wird.

Da es nicht zum Gesellschaftszweck der Fünfte Grundbesitz Vermögensverwaltung GmbH gehörte, Darlehen zu vergeben und erst recht nicht, fremde Darlehensverbindlichkeiten zu erfüllen, stehen Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegen die CT Treuhandgesellschaft mbH, München, im Raum, weil sie die Vorgänge kannte, da sie die Jahresabschlüsse der Gesellschaft erstellt hat.

Ich bin gerne bereit, die anstehenden Versammlungen der anderen Gesellschaften für Sie wahrzunehmen, Je mehr Anleger mich damit beauftragen, desto geringer werden die Kosten für den einzelnen.


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