Haftbefehl zur Abgabe einer Vermögensauskunft gegen die Deutsche Bank

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Das Amtsgericht Frankfurt hat kürzlich einen Haftbefehl gegen den Vorstand der Deutsche Bank erlassen, weil dieser am 4. März unentschuldigt nicht zu einem Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft erschienen war.

Was ist passiert?

Im September letzten Jahres erwirkte ich Bank beim Landgericht Frankfurt a.M. gegen die Deutsche eine Einstweilige Verfügung, weil die zu ihr gehörende Postbank die Sperre eines Girokontos eines Mandanten trotz mehrerer Aufforderungen zu Unrecht nicht aufgehoben hatte, wodurch mein Mandant zusehends in Existenznot geraten war. Das Gericht hatte in diesem Zusammenhang auch entschieden, dass die Deutsche Bank meinem Mandanten die Kosten der einstweiligen Verfügung von 835,45€ zu erstatten hat.

Vollstreckung der Kosten

Das Gericht stellte der Deutsche Bank den entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschluss am 12.10.2023 zu. Außerdem forderte ich die Deutsche Bank mit Telefax vom 12.10.2023 auf, die Kosten bis 26.10.2023 zu ersetzen. Nachdem die Deutsche Bank nicht reagierte, beauftragte ich am 14.12.2023 den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Kosten. Dieser lud den Vorstand der Deutsche Bank für den 4. März zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Da zu diesem Termin unentschuldigt niemand erschien, erwirkte der Gerichtsvollzieher auf meinen Antrag hin beim Amtsgericht Frankfurt a.M. den Erlass eines Haftbefehles gegen den Vorstand der Deutsche Bank.

Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Außerdem hat der Gerichtsvollzieher im Schuldnerverzeichnis unter der Verfahrensnummer M1307R00022197926 eingetragen, dass die Deutsche Bank keine Vermögensauskunft erteilt hat. Bei Ottonormalverbrauchern führt ein solcher Eintrag regelmäßig dazu, dass sie nicht mehr kreditwürdig sind und von der SCHUFA einen richtig schlechten Score-Wert erhalten.

Was passiert als nächstes?

Voraussichtlich wird beim Vorstand der Deutsche Bank demnächst unangekündigt die Polizei auftauchen, um ihn dem Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft vorzuführen.

Was für eine Peinlichkeit für die größte deutsche Bank!


Aktualisierung am 21.04.2024: Die Gerichtsvollzieherin hat heute mitgeteilt, dass die Deutsche Bank die Forderung und die Zwangsvollstreckungskosten am 18.03.2024 beglichen habe.

Foto(s): Stock-Fotografie-ID:691757710

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