Fußball-Merchandising: Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal wegen Markenrechteverletzung erhalten? Was nun?

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Aktuell hat die Kanzlei Blueport Legal wieder Abmahnungen wegen mutmaßlich rechtsverletzeder Nutzungen von Marken verschiedender Fußballvereine ausgesprochen. Was hat es mit diesen Abmahnungen auf sich und wie sollte man sich nach Erhalt eines solchen Abmahnschreibens verhalten?

Vorwurf: Verstoß gegen Marken von Bundesligisten (1. und 2. Liga)

Seit Jahren geht die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg  im Auftrag verschiedener Bundesligaverein gegen Merchandising-Angebote vor. Der Grund: Es sollen Markenrechte der abmahnenden Vereine verletzt worden sein. Üblicherweise geht es um Angebote auf Plattformem wie eBay, kleinanzeigen.de oder etsy: Fan-Aufkleber, Ventilkappen, T-Shirts mit dem Vereinsnamen oder dem Vereinslogo, Hozwappen mit dem Vereinsemblem: Die Bandbreite der von BluePort Legal beanstandeten Angebote ist groß. Solche markenrechtlichen Abmahnungen wurden von dieser Kanzlei schon für verschiende Clubs ausgesprochen so z. B. für:

  • Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. (Fortuna Düsseldorf)
  • SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
  • 1. FC Union Berlin e.V.
  • 1. FC Nürnberg e.V.
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  •  HSV Fußball AG
  • VfB Stuttgart 1893 AG
  • 1. FSV Mainz 05 e.V.

Bei den Marken, deren Rechte jeweils verletzt worden sein sollen, handelt es sich häufig um Wortmarken. Beispiele hierfür wären etwa Wortmarken wie „Fortuna Düsseldorf“, „Dynamo Dresden“ oder „HSV“. Nicht selten geht es aber auch um das jeweilige Vereinslogo, welches beispielsweise als Wort-Bild-Marke eingetragen ist. Oft wird zudem zusätzlich der Vorwurf der unerlaubten Nutzung einer geschäftlichen Bezeichnung (z. B. „Dynamo Dresden“) erhoben.  

Forderungen: Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten

Üblicherweise wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird oft auch eine Auskunftserteilung den Umfang der Nutzung verlangt. Zudem wird in der Regel der Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) verlangt. Diese liegen üblicherweise schon bei über 2.000,00 €.

Was tun nach Erhalt einer solchen Abmahnung?

Abmahnungen im Markenrecht sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Die Gegenstandswerte sind in Markenangelegenheiten regelmäßig sehr hoch. Entsprechend hoch ist deswegen auch das Kostenrisiko eines möglichen Gerichtsverfahrens. Die Abmahnung einfach zu ignorieren kann daher erheblich höhere Kosten nach sich ziehen. Gleiches gilt für eine voreilige und unüberlegte Reaktion auf die Abmahnung.

Es ist daher dringend davor zu warnen, die in den Abmahnungen geforderten Ansprüche zu erfüllen ohne sich zuvor von einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Nicht selten bestehen sogar gute Argumente, um den entsprechenden Vorwürfen ganz oder teilweise entgegenzutreten.

Selbst dort wo die Vorwürfe in der Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sind, stellt sich die Frage, ob auch die erhobenen Zahlungsforderungen überhaupt der Höhe nach berechtigt sind. Auf keinen Fall jedoch sollte man eine Unterlassungserklärung abgeben, bevor nicht die Gefahr späterer Vertragsstrafen sicher ausgeschlossen werden kann. Andernfalls drohen in der Zukunft weitaus größere Schäden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal erhalten, weil Sie Markenrechte eines Bundesligisten verletzt haben sollen? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Abmahnungen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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