Fußballprofi – Spielerberater – Knebelvertrag

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Ein Sportler, insbesondere ein Fußballprofi muss alles darauf ausrichten, sportliche Höchstleistungen zu erbringen. Gleichzeitig gilt es viele außersportliche, insbesondere vertragliche, Besonderheiten zu beachten, für die ein junger Sportler keine Zeit hat. Deshalb hat ihn ein jeder Berufsfußballspieler zur Unterstützung – den Spielerberater. Doch nicht alle wollen immer das Beste für den Fußballer. Eine Einordnung, wann ein Vertrag zwischen Spielerberater und Fußballprofi sittenwidrig und damit nicht rechtswirksam ist, und was Sie tun können, erklären wir hier. Das Folgende gilt natürlich äquivalent für alle anderen Profisportler aus anderen Disziplinen.

Wann ist ein Vertrag als Knebelvertrag einzuordnen und nach dem Gesetz sittenwidrig?

Ein sog. Knebelvertrag ist sittenwidrig, wenn die persönliche und wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Vertragspartners so stark beschränkt ist, dass die Selbstbestimmung fast vollständig eingebüßt wird. Je mehr der Fußballprofi eingeschränkt ist, da er bspw. ohne die Genehmigung seines Spielerberaters nicht handlungsfähig ist, desto eher besteht die Möglichkeit der Sittenwidrigkeit und damit Unwirksamkeit des Vertrages zwischen Fußballprofi und Spielerberater. Ist der Vertrag unwirksam, ist der Fußballprofi an diesen nicht mehr gebunden und kann den Vertrag bedenkenlos ignorieren. So oder so sollte jedoch ein Rechtsanwalt zur Absicherung kontaktiert werden.

Was sind typische Beispiele für eine eklatante Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit?

Langfristige Bindung und Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit

Ein Ansatzpunkt kann bspw. sein, dass der Vertrag auf längere Dauer nicht kündbar ist für den Fußballprofi; der Profi ist also mit anderen Worten über eine mehrjährige Laufzeit an einen bestimmten Spielerberater gebunden, ohne die Möglichkeit zu besitzen, aus dem Vertrag auszusteigen. Dies kann den Fußballer erheblich beeinträchtigen. Sollte Ihr Vertrag also über eine längere Dauer laufen, ohne dass Sie ihn einseitig kündigen können, bestehen gute Aussichten, dennoch aus dem Vertag herauszukommen (wegen Sittenwidrigkeit).

Exklusivitätsregelung 

Die exklusive Bindung eines Sportlers an nur einen Spielervermittler kann ebenfalls zur Unwirksamkeit des Vertrages führen. Das Gesetz sieht vor, dass es grundsätzlich keine exklusive Bindung des Sportlers an einen einzelnen Vermittler geben soll; hierdurch soll verhindert werden, dass durch die exklusive Bindung Vermittlungschancen ungenutzt bleiben. Beispiel: Ein Vermittler mit guten Kontakten zu einem ausländischen Verein vermittelt dem Profi kein Angebot, da dieser bereits an einen anderen Vermittler exklusiv gebunden ist.

Genehmigungserfordernisse

Kann ein Fußballer während einer längeren Laufzeit nur im Einvernehmen mit dem Berater berufliche Entscheidungen treffen, so kann auch diese eine unzulässige Beschränkung darstellen mit der Folge der Unwirksamkeit. Darf der Sportler bspw. ohne den Berater keine Verhandlungen führen oder sonstigen Verträge abschließen, besteht die Gefahr, dass der Vermittler zu viel Einfluss auf den Sportler ausüben kann. Bei Berufssportlern sind solche insbesondere meist mehrjährigen Beschränkungen besonders problematisch, weil die sportliche Karriere naturgemäß nur während eines eng begrenzten Lebensabschnitts möglich ist.

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?

Ein Knebelvertrag ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit unwirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob der Spielerberater auch tatsächlich beabsichtigt hat, den Sportler zu benachteiligen oder nicht. Nichtsdestotrotz ist die Einordnung als Knebelvertrag schwierig, da sie im konkreten Fall unter Abwägung aller Umstände geprüft und die Bestimmungen des Beratervertrages, die den Fußballprofi unzumutbar beschränken und knebeln, in einer Gesamtschau betrachtet werden müssen. Zur Einordnung des Vertrages, zur Geltendmachung der Unwirksamkeit, einer etwaigen juristischen Angriffsmöglichkeit des Vertrages sowie einer eventuellen Rückforderung von gezahlten Geldern, empfiehlt sich das Aufsuchen eines Rechtsanwalts mit entsprechenden Fachkenntnissen. 

Ein Profifußballer sollte sich auf seine sportliche Leistung konzentrieren können und sich nicht mit vertraglichen Streitigkeiten aufhalten. Sein Spielerberater sollte durch eine gute Beratung überzeugen und den Profi durch seine Leistung an sich binden. Wenn die Bindung jedoch allein durch kleingedruckte Vertragsklauseln erfolgt, die Leistung hingegen nicht den Vorstellungen des Profis entspricht, ist eine Prüfung des Vertrages sinnvoll. Gerne beraten wir Sie, sollten Sie das Gefühl haben, einen Knebelvertrag unterschrieben zu haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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