GarantieHebelPlan 08 - Klage der CIS Deutschland AG gescheitert

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Die Kanzlei KKWV vertritt betritt bereits zahlreiche Anleger, die in den vergangenen Jahren in die von der CIS Deutschland AG initiierten Beteiligungsprodukte mit dem Namen „GarantieHebelPlan" investiert haben. In den vergangenen Wochen wurden wir von zahlreichen Anlegern kontaktiert, die uns Schreiben der CIS Deutschland AG vorlegten. In diesen wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Anleger als Gesellschafter - in der Regel aus der GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG - ausgeschlossen worden sind. Zugleich wurde die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 11% (netto) der Zeichnungssumme, abzüglich bisher geleisteter Zahlungen, gefordert wird. Offensichtlich versucht die CIS Deutschland hier noch zum Jahresende entsprechende Forderungen zu generieren. Bezüglich der Forderung von 11% beruft sich die CIS Deutschland auf entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag.

Wir vertreten bereits seit langem die Auffassung, dass diese Regelung des Gesellschaftsvertrages unwirksam ist, da diese den Gesellschafter unangemessen benachteiligt. Denn diese gesellschaftsrechtliche Regelung ist - entgegen der Regelung des § 310 Abs. 4 BGB - nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beurteilen. Diese Kostenregelung stellt letztlich nichts anderes als eine Schadenspauschale dar, deren Geltung gemäß § 309 Nr. 5 BGB engen Grenzen unterworfen ist. Diesen Anforderungen genügt die Regelung jedoch nicht, da diese dem Gesellschafter nicht den Nachweis eines nicht entstandenen oder eines geringeren Schadens zugesteht (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Damit ist die Regelung unwirksam, ein Zahlungsanspruch der CIS Deutschland AG besteht nicht. Genauso haben wir in der Vergangenheit für unsere Mandanten gegenüber der CIS Deutschland AG argumentiert.

Nunmehr hat - unserer Kenntnis nach erstmalig - ein Gericht diese Rechtsauffassung bestätigt. Das AG Lingen hat in einer Entscheidung vom 10.09.2012 (Az. 12 C 621/12) eine entsprechende Klage der CIS Deutschland AG abgewiesen, mit der diese die 11% Kostenpauschale eingefordert hatte. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht gerne als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Anlageprodukte der CIS Deutschland AG (GarantieHebelPlan) zur Verfügung.

In einem gemeinsamen Gespräch findet sich sicher den richtigen Ansatz um sich von der Beteiligung zu lösen. Oder senden Sie uns einfach die wesentlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax zu. Wir prüfen diese gerne. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki zur Verfügung. KWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit.


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