GarantieHebelPlan - Carpediem GmbH stellt Geschäftstätigkeit ein

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Wie uns bekannt geworden ist, hat die Vermittlungsfirma Carpediem GmbH ihre Geschäftstätigkeit zum 31.08.2012 eingestellt.

Dies geht aus diversen Schreiben einer DSI GmbH vom September 2012 an zahlreiche Anleger hervor, die nunmehr Provisionsforderungen der ehemaligen Capediem GmbH aus Partner- oder Kaufverträgen geltend macht. Beigefügt ist diesen Schreiben eine Vereinbarung zwischen der Carpediem GmbH und der DSI GmbH aus der hervorgeht, dass die Carpediem GmbH diese Forderungen an die DSI GmbH verkauft hat.

Die Fa. Carpediem GmbH war unseren Erkenntnissen Hauptvermittler für die von der CIS Deutschland AG aufgelegten Beteiligungsprodukte „GarantieHebelPlan 08 - 10" und hat diese aggressiv am Markt vertrieben. Bereits seit einigen Jahren warnen Verbraucherschützer und die Fachpresse (u.a. Finanztest) vor diesen riskanten Beteiligungsangeboten und den Vertriebsmethoden der Fa. Carpediem GmbH.

Über die Gründe für diese Geschäftseinstellung läßt sich nur spekulieren.  Unserer Auffassung nach dient dies lediglich dazu, die Carpediem GmbH - deren  Ruf in der Vermittler-  und Finanzbranche, aber auch bei Verbrauchern wohl ruiniert sein dürfte - aus der „Schusslinie" zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass die DSI GmbH nicht nur die Forderungen von der Fa. Carpediem GmbH gekauft hat sondern auch zukünftig den Vertrieb der „GarantieHebel-Plan- Produkte" der CIS Deutschland AG weiterführen wird. Denn Geschäftsführer der „neuen" DSI GmbH ist der Geschäftsführer der „alten" Carpediem GmbH, Herr Daniel Shahin. Für dessen Namen dürften auch die Buchstaben „DS" im Firmennamen der „DSI GmbH" stehen. Außerdem verfügen beide Firmen über die gleiche Anschrift.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein Herr F. A. Shahin als Leiter der Anlegerverwaltung der CIS Deutschland AG fungiert, die persönlich haftende Gesellschafterin der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften des „GarantieHebelPlans" ist. Soviel Namensgleichheit überrascht dann doch.

Bei den Beteiligungsangeboten des „GarantieHebelPlans" handelt es sich um hochriskante, spekulative Anlageprodukte. Aus zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass bei der Vermittlung dieser Produkte in der Regel nicht ordnungsgemäß über deren Funktionsweise und Risiken aufgeklärt worden ist. Die Anlagen werden generell als hochrentabel, sicher und für die Altersvorsorge geeignet dargestellt. Insoweit empfiehlt es sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen  zu lassen, ob Schadensersatzansprüche  sowohl gegen die Vermittlerfirma als auch gegen die beteiligten Gesellschaften, also die Beteiligungsgesellschaft selbst oder die CIS Deutschland AG, gegeben sind. Häufig wird dies der Fall sein.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hierfür gerne zur Verfügung. Wir vertreten bereits zahlreiche betroffene Anleger  sowohl gegen die Fa. Carpediem GmbH als auch gegen die Gesellschaften der CIS-Gruppe und haben auch schon bereits einige Gerichtsverfahren eingeleitet. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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