GarantieHebelPlan 08 – was passiert mit dem Geld der Anleger?

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Wie bereits in unserem Rechtstipp vom 07.03.2013 ausgeführt, sind die GarantieHebelPlan-Beteiligungen (GHP 08 - 10) in den Sog der Ermittlungen um die Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit der „S&K-Gruppe" geraten.

Zwar sind die GarantieHebelPlan-Gesellschaften nicht unmittelbar von den betrügerischen Aktivitäten der „S&K-Gruppe" betroffen. Mittelbar sind die Auswirkungen jedoch erheblich. Durch die Verhaftung des „S&K-Vertrauten" und Vorstandes der CIS Deutschland AG, Herrn Marc-Christian Schraut, ist die CIS Deutschland AG praktisch führerlos. Da diese Gesellschaft auch Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaften ist, sind diese somit de facto handlungsunfähig. Hinzu kam noch, wie die Treuhänderin der Fonds - die GGV GmbH in einem Rundschreiben vom 27.03.2013 mitteilte - dass die Geschäftsräume der CIS Deutschland AG von der Vermieterin geschlossen worden sind, da kein gültiger Mietvertrag bestand. Somit sind die CIS Deutschland AG und damit die Fondsgesellschaften weder postalisch  noch telefonisch erreichbar.

Die KKWV-Anwaltskanzlei mittlerweile eine erhebliche Anzahl von GarantieHebelPlan-Gesellschaftern. Vielen davon hatten ihre Beteiligungen mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich gekündigt, eine Auszahlung ihrer Abfindungsguthaben war ihnen bis Ende März 2013 zugesagt worden war. Weder sind solche Zahlungen erfolgt noch können entsprechende berechtigte Auszahlungsansprüche rechtswirksam geltend gemacht werden, da Post nicht zugestellt werden kann.

Die GGV GmbH als Treuhänderin versucht nun fieberhaft, eine neue Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin zu installieren, um die Fonds wieder handlungsfähig zu machen. Im Rahmen eines schriftlichen Beschlussverfahrens sollen die Gesellschafter bis 19.04.2013 über einen entsprechenden Vorschlag der Treuhänderin abstimmen. Die GGV GmbH schlägt eine Übernahme der Geschäftsführung durch die Edelweiss Management GmbH vor. Sinnigerweise ist Geschäftsführer dieser GmbH Herr Thomas Heinzinger, bis Herbst 2012 selbst Vorstand der CIS Deutschland AG. Herr Heinzinger ist auch Mitinitiator der „GarantieHebelPlan-Produkte". Ob es sich hierbei um eine optimale Lösung für die Probleme der Fonds handelt darf bezweifelt werden. Auf deren anderen Seite muss aber dafür gesorgt werden, dass die Funktionsfähigkeit der Fondsgesellschaften so schnell wie möglich wiederhergestellt wird.

Was passiert nun mit dem Geld der Gesellschafter/Anleger? Die wirtschaftliche Situation der Fonds ist unklar, da entsprechende Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 nicht vorliegen. Die erste Aufgabe einer neuen Geschäftsführerin wird daher sein, einen entsprechenden „Kassensturz" durchzuführen. Wie die GGV GmbH jedoch mitteilte, sind seit Oktober 2012 Gelder in Höhe von 1.275 Mio. EUR. in Richtung „S&K" abgeflossen. Dies lässt nichts Gutes erahnen.

Betroffenen Anlegern/Gesellschaftern ist daher zu raten, Ihr Investment von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aus vielen Gesprächen, die die KKW-Anwaltskanzlei mit von ihr vertretenen GHP-Gesellschaftern geführt hat wissen wir, dass es häufig an der sachgerechten Aufklärung und Information der Anleger über die Risiken der Beteiligungen fehlte. In der Regel sind diese als sichere, renditestarke und risikolose Anlagen empfohlen worden. In vielen Fällen sind auch entsprechende Verkaufsprospekte nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt worden. Insoweit bestehen  begründete Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler unmittelbar. Darüber hinaus haften nach der Rechtsprechung des BGH aber auch die Gründungsgesellschafter - im Falle der GHP-Gesellschaften also die CIS Deutschland AG und die Grützmacher Gravert GmbH - für Aufklärungspflichten des Vertriebs.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht für eine erste Prüfung von Ansprüchen gerne zur Verfügung. Auch die von der KKWV-Anwaltskanzlei gegründete „Interessengemeinschaft S&K-Geschädigte" steht GHP-Anlegern offen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki unter Tel.: 0821/43998670 bzw. finden Sie auf unserer Homepage unter www.kkwv-augsburg.de.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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