GarantieHebelPlan/CIS Deutschland – Neue Geschäftsführung, aktuelle Urteile

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Wie die Treuhandgesellschaft der „GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau GmbH % Co. KG", die GGV GmbH, in einem Rundschreiben an die Gesellschafter vom 28.05.2013 mitteilte, wurde durch schriftlichen Beschluss der Gesellschafter vom 15.05.2013 der CIS Deutschland AG die Geschäftsführungsbefugnis entzogen und diese als Gesellschafterin aus der Gesellschaft ausgeschlossen.

Wie die GGV GmbH weiter mitteilte, ist die neue Geschäftsführerin beauftragt, möglichst schnell die Situation der Gesellschaft zu prüfen. Interessant dürfte hier vor allem sein, wie sich die Liquiditätssituation der Gesellschaft darstellt.

Damit verfügt die GHP 08 - und wohl auch die GHP 09 und GHP 10 - wieder über eine Geschäftsführung und kann nunmehr wieder Rechtsgeschäfte wahrnehmen bzw. die Gesellschaft wirksam vertreten. Dies ist vor allem für die Anleger von besonderer Bedeutung, deren Beteiligungsverträge mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich gekündigt worden sind und denen die Auszahlung eines entsprechenden Auseinandersetzungsguthabens zusteht.

Wie unsere Recherchen ergeben haben, existieren zwei aktuelle Urteile des Landgerichts Leipzig vom 13.05.2013 (4 O 3411/11) und 17.05.2013 (4 O 3412/11), in denen Anlegern Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung einer „GHP 08-Beteiligung" zugesprochen worden sind. Verurteilt wurden in diesen Verfahren die CIS Deutschland AG, die Carpediem GmbH und der GGV GmbH. Allerdings sind diese Entscheidungen noch nicht rechtskräftig.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Fall, dass auch die Treuhänderin, die GGV GmbH, als Gründungsgesellschafterin zum Schadensersatz verurteilt worden ist. Denn nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.05.2012, II ZR 69/12) haften auch die Gründungsgesellschafter für Fehler des Vertriebs. Nach dem „Ausfall" von CIS Deutschland AG und Carpediem GmbH (diese Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit Mitte 2012 eingestellt) ist nunmehr die GGV GmbH für viele Anleger der einzig verbliebene Anspruchsgegner. 

Betroffenen Anlegern/Gesellschaftern ist daher zu raten, Ihr Investment von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aus vielen Gesprächen, die die KKW-Anwaltskanzlei mit von ihr vertretenen GHP-Gesellschaftern geführt hat wissen wir, dass es häufig an der sachgerechten Aufklärung und Information der Anleger über die Risiken der Beteiligungen fehlte. In der Regel sind diese als sichere, renditestarke und risikolose Anlagen empfohlen worden. Häufig sind auch entsprechende Verkaufsprospekte nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt worden. Insoweit bestehen  begründete Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler unmittelbar sowie die Gründungsgesellschafterin GGV GmbH.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht für eine erste Prüfung von Ansprüchen gerne zur Verfügung. Auch die von der KKWV-Anwaltskanzlei gegründete „Interessengemeinschaft S&K-Geschädigte" steht GHP-Anlegern offen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki unter Tel.: 0821/43998670 bzw. finden Sie auf unserer Homepage unter www.kkwv-augsburg.de.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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