Garantiezins wird ein weiteres Mal abgesenkt

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Die Bundesregierung will die Garantieverzinsung bei Lebensversicherungsverträgen neu regeln.

Damit reagiert sie auf die aktuelle Niedrigzinsphase. Aktuell haben viele Versicherer Probleme, den derzeit geltenden Garantiezins von 1,75 % einzuhalten.

Der Garantiezins soll ab dem 1. Januar 2015 nur noch 1,25 % betragen. Damit stellt sich natürlich die Frage, ob sich eine Investition in Lebensversicherungsverträge überhaupt noch lohnt.

Zunächst muss man hierzu wissen, dass sich der Garantiezins ohnehin nur auf den Sparanteil des Lebensversicherungsvertrages bezieht. Der Sparanteil beträgt bei Lebensversicherungsverträgen zwischen 50 und 70 %. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass zwischen 30 und 50 % für interne Kosten (Provisionen, Verwaltung etc.) verwendet werden.

Die Rendite bezogen auf die Einzahlungen des Versicherten ist wesentlich geringer als der Garantiezins. Von 100 €, die der Versicherte der Versicherung zahlt, werden 50-70 € angelegt. Diese 50-70 € werden dann mit dem Garantiezins von zukünftig 1,25 % verzinst.

Diese Rechnung zeigt, dass die tatsächliche Verzinsung wesentlich geringer als der Garantiezins sein wird. Wird der Lebensversicherungsvertrag gar gekündigt, wie es bei 50 % der Verträge der Fall ist, so kann man sich von einer positiven Rendite ohnehin verabschieden. Dann sind Verluste vorprogrammiert.

Eine genaue Analyse des Anlageprodukts Lebensversicherungsvertrag zeigt, dass hiermit in der Regel kein Geld verdient werden kann. Die Absenkung des Garantiezinses führt dies dem Verbraucher nur noch eindrücklicher vor Augen. Allerdings ist eine positive Rendite auch mit einem höheren Garantiezins unwahrscheinlich.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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