Gazprom ADR, Lukoil ADR und andere russische ADR: Beantragung der Ausnahmegenehmigung bis 25.09.2023 möglich

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Clearstream stellt sich- im Gegensatz zu Euroclear - seit dem 11. EU- Sanktionspaket vom 23.06.2023 auf den Standpunkt, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit russischen Wertpapieren ohne Ausnahegenehmigung unzulässig seien, da dies gegen Sanktionen verstoße.


Wir hatten daraufhin nicht nur die Broker und Depotbanken unserer Mandanten, sondern auch die zuständigen Stellen, darunter die Bundesbank, das Wirtschaftsministerium sowie das Bundesamt für Wirtschaft aufgefordert, zügig Anleitungen an die Hand zu geben, wie die Genehmigungen beantragt und erlangt werden können. Zudem hatten wir allen Anlegern immer wieder empfohlen Druck auf die eigene Depotbank auszuüben und Sachstandsanfragen zu stellen. Wir hatten dazu in unseren beiden letzten ADR Artikeln, so vom 08.08.2023 und 09.08.2023 berichtet.

Da die russischen Wertpapiere, die von deutschen und österreichischen Anlegern gehalten werden, regelmäßig bei Clearstream verwahrt liegen, ist die Ausnahmegenehmigung leider meistens für einen Übertrag oder Tausch nötig.

Zwar sind die meisten ADR Programme bereits ausgelaufen. Bislang wurde eine Veräußerung der ADR durch die ADR Emittentinnen jedoch nicht angestoßen. Solange es also noch Möglichkeiten gibt, sollten diese auch genutzt werden. Derzeit haben die Citibank, zuständig für Lukoil und JP Morgan, u.a. zuständig für Roseneft und Surgutnefegas geöffnet. Wir gehen davon aus, dass auch die BNY Mellon in den nächsten Wochen für Gazprom und Nornickel nachzieht.


 Mitteilung von BNP Paribas, Smartbroker und Consors

Lange Zeit passierte dann nichts, bis vor 3 Tagen BNP Paribas, Smartbroker und Consors als erste Depotbanken ihre Kunden darüber informierten, dass die Ausnahmegenehmigung nun innerhalb eines kurzen Zeitfensters bis zum 15.09.2023 bei ihnen beantragt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt stellten sich andere Depotbanken noch auf den Standpunkt, dass alles unklar sei udn dehslb witer zugewartet werden müsse - trotz der im Raum stehenden und nicht mal mehr 3 Wochen laufenden Frist.


Mitteilung der Bundesbank vom 06.06.2023

Heute nun antwortete uns auch die Bundesbank auf unser Schreiben von Anfang August und teilte mit:

Die Deutsche Bundesbank hat auf Ihrer Homepage Hinweise zur Umwandlung von ADRs oder ähnlichen Zertifikaten und einer etwaigen Antragstellung nach Art. 6b Abs. 5aa der VO (EU) Nr. 269/2014 veröffentlicht. Diese Hinweise finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/umwandlung-von-american-depositary-receipts-adr-oder-aehnlicher-zertifikate-antragstellung-nach-artikel-6b-absatz-5aa-der-verordnung-eu-nr-269-2014-898432


Antragstellung bei der Bundesbank bis 25.09.2023 möglich

Auf ihrer Homepage weist die Bundesbank zur Antragsstellung auf folgendes hin:

Der Antrag ist nach Artikel 6b Absatz 5aa Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bis zum 25. September 2023 bei der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de) zu stellen.

„Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, dass die jeweilige nationale Depotbank für ihre Kunden, die beabsichtigen eine Genehmigung auf Basis von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zu erhalten, gesammelt den jeweiligen Antrag stellt.“


Empfehlung: Blick ins Depotpostfach

Wie von uns stets vertreten, sollten Depotbanken nun im Interesse ihrer Kunden umgehend tätig werden. Wir gehen davon aus, dass noch einige weitere Depotbanken dem Beispiel von BNP Paribas, Smartbroker und Consors folgen werden. Wir halten dies auch für deren Pflicht. 

Für unsere Mandanten fordern wir deren Depotbanken dazu nochmals explizit unter Verweis auf die Mitteilung der Bundesbank auf. Anlegern russischer Wertpapiere empfehlen wir, in den nächsten Tagen regelmäßig im Depotpostfach nachzuschauen, ob eine Antragsstellung möglich ist und falls, den Antrag umgehend zu stellen. Sollte in den nächsten 10 Tagen nichts im Depotpostfach eingestellt sein, müssen Anleger umgehend selbst tätig werden und den Antrag bei der Bundesbank stellen.


Weitere Empfehlung

Auch wenn noch nicht alle ADR Emittentinnen ihre Bücher für den Tausch wieder geöffnet haben, sollten Inhaber von russischen Wertpapieren spätestens jetzt weitere Vorbereitungen treffen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die noch kein Depot mit Zugang zur NSD eröffnet haben.

Unter der Voraussetzung, dass Ihre ADRs mindestens einen Wert von € 50.000,00 haben (z.B. Stück 10.000 Gazprom ADR oder Stück 1.500 Lukoil ADR) unterstützen  wir Sie gerne bei der Beschaffung eines Depots mit Zugang zur NSD, welches entweder in Russland oder auch im neutralen Ausland sein kann, je nachdem, was Sie bevorzugen. Zudem unterstützen wie Sie bei der erforderlichen Korrespondenz mit Ihrer Depotbank/Ihrem Broker und begleiten Sie bei allen erforderlichen Schritten und Anträgen. Schreiben Sie uns dazu eine E- Mail an: adr@johstrichter.de.

Sollten Sie noch kein Mandat erteilen, aber eine ausführliche Beratung wollen, ist auch das nach entsprechender Terminvereinbarung möglich. Für die beratung berechnen wir eine Kostenpauschale von € 150,00 zzgl. Ust.. Sollten Sie später doch noch Mandant werden, wird dieser Betrag vollständig angerechnet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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