Geblitzt: Berlin- 10827 Berlin, Innsbrucker Platz, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Berlin vorgeworfen, Sie hätten einen Rotlichtverstoß begangen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? 

Egal, was Sie als juristischer Laie vortragen, fast immer folgt der entsprechende Bußgeldbescheid.

Dieser kann für Sie teure und schwerwiegende Folgen haben. Ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kosten 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen. Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messsystem anerkannt, aber zahllose Testserien haben dessen Fehleranfälligkeit zweifelsfrei nachgewiesen.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht fehlerfrei. Viele Betroffene berichten, dass beim Anfahren die Ampel noch nicht auf Rot geschalten war und dies erst Sekunden später geschah. Dafür gibt es meist eine einfache Erklärung. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, zu Änderungen der Ampeleinstellungen, ohne dass dieses in der Software des Gerätes eingegeben wird. Hierdurch entstehen kurze Zeitfenster, in denen die Messung durch das Gerät nicht mit der tatsächlichen Ampelphase übereinstimmt. Dieser Fehler ist in den Rohmessdaten dokumentiert und kann bei deren Auswertung durch einen technischen Gutachter nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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