Geblitzt: 10713 Bln Ch/Wi Hohenzollerndamm 44/ Ri Clayallee- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, wirft Ihnen die Bußgeldstelle Berlin vor, dass Sie die erlaubten 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben. Sie erhalten innerhalb von 4-6 Wochen einen Anhörungsbogen, dem, falls Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen, zeitnah ein Bußgeldbescheid folgt. Dabei kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Nach der Statistik ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Geschwindigkeitsmessgerätes PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieser Blitzer arbeitet nach einem einfachen Prinzip. Es werden ununterbrochen Lichtstrahlen im Infrarotbereich ausgesandt und zwar in gebündelter Form. Diese erfahren das nahende Fahrzeug, werden von diesem reflektiert und dann vom Messgerät gespeichert. Dadurch ist die Erstellung einer Objektkontur und die Messung der Fahrtzeit für die zuvor eingestellte Messstrecke möglich. Mit diesen Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Liegt ein Überschreiten des Grenzwertes vor, wird die Kamera aktiviert.

Durch die Auffächerung der Lichtbündel kann es aber passieren, dass die Strahlen von verschiedenen Fahrzeugteilen zurückgesandt werden. Das Lasermessgerät behandelt diese aber als von einem Teil reflektiert. Dadurch wird die Messung der Zeit und also auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % aller Messungen. stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Nicht selten passieren schwere Aufbau- und Auswertefehler. Um diese zu vermeiden, besteht der Hersteller auf einer Schulung des Personals an seinem Gerät. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Bei bestimmten Verkehrssituationen (Überholmanöver, entgegenkommendes Fahrzeug, Kolonnenfahrten u.ä.) hat das Messgerät Zuordnungsschwierigkeiten.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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