Geblitzt: 12347 Bln NK BAB 100 Tunnel/OT Britz Sued Ri BAB A 113 SK32B- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Gemessen wird hier mit einem festinstallierten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit führt dazu, dass im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden. Daher lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidigers überprüfen zu lassen.

Die Messmethode des Geräts ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Stadtautobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die überlange Messlänge führt zu  einer Signalauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass etwa jeder zweite Messvorgang falsche Ergebnisse anzeigt. Der Messsensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Die dauernden Erschütterungen durch den Verkehr führen, besonders am Ende eines Wartungsintervalls,  zu kleinsten Verschiebungen, die automatisch überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen verursachen. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, was zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung führen kann. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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