Geblitzt: 12435 Bin. Tp/Kp, Am Treptower Park 44, Ri. Köpenicker Landstraße - Hilfe vom Fachanwalt!

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Laut einem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsident in Berlin sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben?

Der dann zeitnah zu erwartende Bußgeldbescheid kann teuer werden. Neben einem hohen Bußgeld sind schon ab 21 km / h zu viel ein Punkt und ab 26 km / h ein Monat Fahrverbot möglich.

Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km / h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit noch extra erhöht werden.

Aber bei dieser Messstelle kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Das hier verwendete Geschwindigkeitsmessgerät ist ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed, dessen Fehlerquellen die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen, welche von den ankommenden Fahrzeugen zurückgesandt werden und so eine Ermittlung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermöglichen.

So sind bei etwa der Hälfte aller Messungen verzerrte Rückstrahlsignale die Ursache für überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung aufgetreten sein.

Mindestens genauso hoch ist die Anzahl der Vorgänge, bei denen die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser liegt bei 20m bis 50m vor dem Blitzer.  Dann liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung und ein eventuelles Beweisverwertungsverbot vor.

Bei Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten kann nicht immer sicher nachvollzogen werden, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ergibt eine Überprüfung diesen Fehler, wird das Verfahren eingestellt.

Wird der Scanwinkel des Blitzers nicht exakt eingestellt, ein Aufbaufehler, der nicht selten ist, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Diese sogenannten Schrägmessungen sind in der Praxis eine der häufigsten Fehlerursachen.

Befindet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät ausgebildet wurden, kann die Messung ebenfalls nicht verwendet werden.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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