Geblitzt:12487 Berlin, Tp/Kp, BAB A 113 Abfahrt Stubenrauchstr. / Ri. Schönefeld- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb  geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann erhalten Sie vier bis sechs Wochen nach dem Anhörungsbogen den Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. 

Es drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Aber soweit muss es nicht kommen. Gemessen wird hier mit einem mobilen Blitzer des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserimpulsen gemessen. Bei der Auswertung der gewonnenen Daten kommt es aber systembedingt zu Unstimmigkeiten. Daher wird bei mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid ein falscher Geschwindigkeitswert angegeben.

Beim Aufbau des Blitzers muss der Messwinkel zu Straße genau eingestellt werden. Schon die geringste Ungenauigkeit führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme des Geräts müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß protokolliert, liegt keine verwertbare Messung vor.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit. Befinden sich dann mehrere Fahrzeuge im Messbereich, geschieht oft eine falsche Zuordnung der Geschwindigkeit.

Der Gerätehersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung der Beamten an diesem Gerätetyp. Findet sich in der Akte kein entsprechendes Zertifikat, darf die Messung nicht verwertet werden.

Häufig ist die Eichung des Blitzers abgelaufen. Dann ist nach ständiger Rechtsprechung die gesamte Messreihe zu verwerfen oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Die Daten werden nicht selten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut er bundesweit  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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