Geblitzt: 27243 Harpstedt, BAB 1, km 131,034, Rtg. Osnabrück- Rat vom Fachanwalt

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Landkreises Oldenburg erhalten? Hier lohnt die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es aber die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ VKS 3 Select, die der Verteidigung die besten Argumente liefern. 

Dieses System, misst nicht mit einer Weg- Zeit- Messung. Es bestimmt die Geschwindigkeit oder den nicht ausreichenden Abstand zu einem anderen Fahrzeug mittels direkter Sicht auf die Fahrzeuge. Das VKS besteht aus drei Elementen, nämlich einem ordnungsgemäß für das System eingerichteten Fahrbahnabschnitt, dem Aufnahmevorgang und der am Ende stehenden Auswertung des aufgenommenen Videos. Der von der Brücke einsehbare Fahrbahnbereich muss mindestens 250 m lang sein. Auf ihm werden vier Punkte markiert. Diese heißen Passpunkte und bilden ein Viereck. Weiterhin werden zwei Kontrollpunkte markiert. Alle sechs Punkte werden mit einem geeichten Langmessegerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen. Allerdings können sich diese Markierungen durch starken Verkehr, Witterungsbedingungen oder Abnutzung der Fahrbahn geringwertig verschieben. Geschieht dieses ist die Messung nicht exakt genug. Die hierzu vorgeschriebenen Kontrollen finden häufig nicht statt oder werden nicht entsprechend dokumentiert. Die Aufstellhöhe des Messgerätes muss mindestens 3 m über der Fahrbahn sein. Auch dieses Erfordernis wird häufig nicht eingehalten. Gleichfalls kann es durch Erschütterungen oder eine nicht sachgerechte Befestigung zu einem Verwackeln der Kamera kommen. Dann ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar. Sollte sich die Extrafunktion select abschalten, was nicht selten passiert, liegt eine nicht zulässige Bildüberwachung des Einzelnen vor. Dieses ist nach der Rechtsprechung des OLG Oldenburg nicht zulässig. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder den  Gerichten ein Gefallen tun muss noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich zu Ihren Gunsten aufzeigt.

Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem zuständigen Amtsgericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema