Geblitzt: A 4, km 011,900, RF Heerlen, zw. AS Eschweiler u. AK Aachen- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Aachen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann folgt ohne eine entsprechende Gegenreaktion zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen die Mandatierung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist seit seiner Markteinführung heftiger Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Zwar wurde inzwischen die Software ausgetauscht, aber die grundlegenden Fehlerquellen sind geblieben.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche von dem heranfahrenden Fahrzeug reflektiert und vom Messgerät wieder empfangen werden. Dadurch ist es möglich eine Objektkontur zu erstellen und die Fahrzeit für die Messtrecke zu ermitteln. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Die Auffächerung der Lichtimpulse führt aber dazu, dass diese von unterschiedlichen Karosserieteilen reflektiert werden können. Der Blitzer registriert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und folglich auch die Bestimmung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei etwa 50 % aller Messungen stimmen die gefahrene und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Zuordnungsfehler treten bei entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern, Kolonnenfahrten und ähnlichen Konstellationen auf. 

Nicht selten wird der Scanwinkel des Gerätes falsch eingestellt und es treten Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Messfotos auf. Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals am Gerät. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. 

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Geräts abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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