Geblitzt: A111, A111 km 0,65 in FR.- AD Oranienburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee mit dem Vorwurf des Überschreitens der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h, können die drohenden Strafen teuer werden.

Aber unter dem Punkt Beweismittel ist eine Lasermessung angegeben, d.h. aufgestellt ist hier ein mobiles Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieses ist eines der beiden Standardmessgeräte der Brandenburger Polizei und für seine Fehleranfälligkeit bekannt. 

So haben unzählige Gerichtsverfahren und Testreihen ergeben, dass wegen einer systembedingten fehlerhaften Datenverarbeitung auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Für eine genaue Messung ist außerdem die exakte Einstellung des Messwinkels unbedingt notwendig. Oft kommt es hier zu kleineren Ungenauigkeiten und dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Schon diese kleine zeitliche Abweichung führt aber dazu, dass es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen kann, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. In solchen Fällen wird entweder die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlich  viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema