Geblitzt: Hohe Börde, Schackensleben, FR Berlin, A2 – km 104.100 Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen  der Zentralen Bußgeldstelle in Magdeburg erhalten, weil Sie an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? 

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid erhebliche Strafen beinhalten. Ab einer Überschreitung um 21 km/h droht ein Punkt und schon bei 26 km/h zuviel ist ein Monat Fahrverbot möglich. 

Daher lohnt sich hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot abzuwehren.  An dieser Stelle sind es fast immer die Fehler des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. 

LED-Scheinwerfer führen  zu gravierend falschen Messergebnissen. Die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für den Blitzer ein Problem, weil er, zumindest für die Dauer seiner Messung, eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Alle Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Die eingesetzten Messbeamten vergessen oft, dies regelmäßig zu überprüfen. Es wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil es an einer gültigen Eichung fehlte. Selbst wenn die Frist nur knapp  vorbei ist, ist ein sehr hoher Toleranzabzug zu gewähren.

Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen. Es können durch Messungen unterschiedliche Fahrzeugteile als Anknüpfungspunkt der Messung dienen und das Ergebnis sind in diesem Fall ungenaue Messergebnisse. 

Diese und noch viele andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem technischen  Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. 

In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag wird das Amtsgericht von der Ungenauigkeit Ihrer Messung überzeugt. Es folgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach eine mail oder rufen Sie im Büro von Rechtsanwalt Junge an. Diese hat Büros in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung. 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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