Geblitzt auf BAB 10, km 165.245, in FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid bei einer Überschreitung um 21 km/h einen Punkt und ab 26 km/h einen Monat Fahrverbot anordnen. Für Fahranfänger ist eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren als zusätzliche Sanktion möglich.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. 

Eine bundesweite Studie zu festen und mobilen Blitzern jeder Art hat ergeben, dass von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten sind. Mindestens 56 % der untersuchten Fälle waren danach fehlerhaft.

Bei dieser Messstelle an der BAB 24 sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet Lichtimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Es erfolgt eine Weg-Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die Bestimmung der Geschwindigkeit ist.

Allerdings ist diese Messmethode mängelbehaftet.

Bei jeder zweiten Messung führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu Angaben, die mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht übereinstimmen.

Außerdem werden bei über 50 % aller Fälle Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs erhoben. Dieses kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben und damit zu einer Nichtverwertbarkeit der Messung führen.

Bei der Auftstellung des mobilen Blitzers wird oft der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Dieser regelt die Justierung zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Schon geringste Abweichungen führen aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Kolonnenfahrten und Überholvorgänge führen bei dem Gerät zu Zuordnungsschwierigkeiten. Bei einer gerichtlichen Überprüfung ist dann der Bußgeldstelle kein überprüfbarer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Fehlt in der Akte ein entsprechender Nachweis, kann die Messung nicht als exakt gewertet werden.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Die örtliche Entfernung zu seinem Berliner Büro ist für die Verteidigung unerheblich.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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