Geblitzt auf der A 20, AS Tribsees, i.R. Rostock- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Rügen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann können die möglichen Strafen bis zu einem mehrmonatigen Fahrverbot oder ein sechsstelliges Bußgeld sein.

Aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese Folgen ersparen. Denn gemessen wird mit einem stationären Messgerät des Typs Traffistar S 350. Dessen Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Messgerätesensor sendet kontinuierlich Laserstrahlen aus. Diese tasten während der Messung Fahrzeuge in einer Entfernung von etwa 70 Metern innerhalb eines Scanwinkels von 45 Grad ab. Die hierdurch mögliche Ort- Zeit- Berechnung ermöglicht ein Bestimmen der gefahrenen Geschwindigkeit. 

Aber gerade die Länge der Messstrecke kann zu einer Signalverzerrung und damit zu einer falschen Geschwindigkeitsberechnung führen. Nicht selten ist der Messwinkel nicht genau eingestellt, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Besonders bei Kolonnenfahrten und in der Nacht treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Visierhilfe nicht exakt fixiert, ist eine fehlerfreie Messung ebenfalls nicht gegeben. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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