Geblitzt auf der A 20, Fuchsberg, BAB 20, km 95,7, in Ri. Rostock- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Bevor Sie das Bußgeld zahlen oder einen Punkt oder einen Monat akzeptieren, lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger mit der Überprüfung der Messung zu beauftragen. Denn aufgebaut ist an dieser Stelle ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit ist die beste Garantie für den Erfolg eines Einspruchs.

So führt die Messlänge von 75 Metern zu Fehlern bei der Datenerfassung, die so häufig sind, dass etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Das Gerät hat Schwierigkeiten mit der Zuordnung, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine Justierung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn. Häufig ist der Ausrichtung aber nicht exakt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die als Zeugen benannten Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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