Geblitzt auf der A 46, km 94,900 , RF Brilon- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sind hier geblitzt worden und sollen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten haben.

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß zwar teuer werden, es lohnt sich aber gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen.

Die Erfolgsaussichten sind aber sehr gut, wird hier doch mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed M1 HP gemessen.

Zahlreiche Tests haben nämlich die Fehleranfälligkeit dieses Blitzers nachgewiesen.

So führt eine falsche Datenverarbeitung dazu, dass auf jedem mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. 

Sehr oft ist der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dabei führt schon die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts, entstehen Probleme bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit auch tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an diesem Gerät. Ist ein entsprechender Nachweis in der Akte nicht zu finden, wird die Messung verworfen.

Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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