Geblitzt in Burg, Stadt Burg auf der A2, km 73.4, AS Burg Zentrum, FR Hannover- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Wenn Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg in einem Anhörungsbogen vorwirft, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschritten, folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Die meisten Bußgeldbescheide sind angreifbar und hier sind es meist die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers vom Typ ESO ES 8.0., die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Das Grundschema der Geräte ist auf den ersten Blick leicht zu verstehen. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich fünf Sensorköpfe. Die beiden äußeren und der mittlere messen die von ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Gerät. Hierdurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden.

Allerdings können schon unmittelbare Sonneneinstrahlung auf das Gerät und einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder fremder Fahrzeuge) die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. 

Oft fehlt es auch an der gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO erforderlichen Eichung. In diesen Fällen ist die Messung nicht verwertbar, auf jeden Fall aber ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. 

Das Gerät muss unbedingt senkrecht zur Fahrbahn aufgebaut werden. Die Ausrichtung erfolgt mit Hilfe der vom Hersteller gelieferten Neigungswasserwaage. Dabei verfälschen Ungenauigkeiten die Messung nicht selten derart, dass sie nicht verwertet werden kann. 

Es ist daher natürlich auch die Bodenbeschaffenheit der Messstelle im Blick zu behalten. Ist der Boden zu weich oder vom Regen aufgeweicht, kann das Gerät absacken und der notwendige Messwinkel ist nicht mehr gegeben. Auch in diesem Fall ist die Messung zu ungenau, um den Tatnachweis zu erbringen. 

Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können also durch Messungen unterschiedliche Fahrzeugteile (als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messergebnisse liefern. Diese und noch viel mehr Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle und der Rohmessdaten finden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher zu Ihrer Messung ein technisches Gutachten erstellen. Der Sachverständige benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf Ihr Messergebnis. Damit ist die Grundlage für Beweisanträge gegeben, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Burg die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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