Geblitzt auf der B 104, Abs. 590, km 4,8, Ritzerow, Ri. Neubrandenburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie das drohende Bußgeld, eventuelle Punkte oder ein Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed FM1. Dieses ist zwar noch eines der in Mecklenburg- Vorpommern am meisten verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräte, aber bei dieser Messstelle ist es die Hauptursache, dass die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch ist.

Die Funktionsweise beruht auf einem einfachen Prinzip. Laserstrahlen erfassen die Fahrbahn auf einer Länge von bis zu 75 Meter. Die Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und dann kann mittels eines einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt die überlange Messstrecke zu einer Impulsauffächerung und damit natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieser Funktionsfehler tritt so häufig und massiv auf, dass schon allein wegen ihm etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Außerdem muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber häufig ist die Justierung nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug von den Messsignalen erfasst wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt oder die Geräteeichung abgelaufen, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch viele andere charakteristische Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Er betreut Bußgeldverfahren im gesamten Bundesgebiet, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.



Foto(s): andreas junge

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