Geblitzt auf der B 168, NAB 072, km 4,5, zw. Friedland u. Lieberose, in FR Lieberose- Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Dann folgt dem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. 

Dieser kann teuer werden und unangenehme Folgen haben. Schon ab 21 km/h über dem Grenzwert können ein Bußgeld von 70 € und einen Punkt möglich sein. Bei 26 km/h sind es 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert jeweils bei den nächsten 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden.

Doch ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Geblitzt wurden Sie hier von einem Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0. Dessen Schwächen und Fehlerquellen sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe der Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. 

Allerdings führt dies dazu, dass sehr häufig schon einfache Lichtreflexe (wie der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs) die Messwerte negativ zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses während der Dämmerung und in der Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit daher falsch berechnet sein.

Das Gerät hat Zuordungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen. Dann ist nicht sicher feststellbar, ob tatsächlich die Messwerte das abgebildete Fahrzeug betreffen.

Wurde der Scanwinkel des Gerätes nicht genau eingestellt (ein sehr häufiger Aufbaufehler),  kommt es zu sogenannten Schrägmessungen, bei denen automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte angezeigt werden.

Befindet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten am Gerät ausgebildet wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messung annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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