Geblitzt auf der B 169, zw. Röderau u. Zeithain in H. Abzweig Nünchritz, Ri. Gröditz

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Meissen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Neben den hohen Bußgeldern droht schon ab 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot samt Punkt.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Hier sind die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ LEIVTEC XV3 der größte Trumpf der Verteidigung.

Bei dessen Messsystem wird die Veränderung des Abstandes vom Gerät zum Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 grad "entzerrt" ausgesandt. Dadurch wird eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40 bis 50 m gleichmäßig bestrahlt. Dort findet die eigentliche Messung statt, deren Dauer bis zu einer Sekunde betragen kann. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesandt, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Messgerät registriert. Die gemessene Laufzeit dieser Impulse- halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit ergibt die jeweilige Entfernung zum Messobjekt. Aus den Veränderung in einer bestimmten Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird eine Videoaufnahme ausgelöst.

Deren Verwertbarkeit kann aber mit einem entsprechenden anwaltlichen Antrag  verhindert werden. Diese Aufnahmen verstoßen gegenlas allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt (AG Baden- Baden- 17 Oli 306 Js 15109/10).

Bevor dieser Blitzer zum Einsatz kommt, müssen verschiedene Tests durchgeführt werden. Sind diese in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung nicht als genau gelten.

Fehlerhafte Rückstreusignale haben schon in einer Vielzahl von Messungen zu erhöhten Geschwindigkeitsangaben geführt.

Befinden sich im Messrahmen mehrere Fahrzeuge, kann eine fehlerhafte Zuordnung des Messergebnisses vorkommen. Dann ist  nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was eine nicht mehr gültige Geräteeichung zur Folge hat. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen  wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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