Geblitzt auf der B 189, Abschnitt 65, km 4,7, in FR Wittenberge / Betriebshof- Bußgeld vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben?

Dann drohen mit der Zustellung des Bußgeldbescheides teilweise hohe Strafen. Sollen Sie 21 km/h zu schnell gewesen sein, sind die vorgesehene Strafe ein Punkt und ein Bußgeld von 100 €. Ab 26 km/h sind es Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150 €. Doch soweit muss es nicht kommen. 

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Denn ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed.

Dieses ist zwar als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch sind die Schwächen bei der Messwertbildung gerichtsbekannt.

Der Blitzer sendet Laserstrahlen auf der Länge von 75 Metern aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Mittels einer Laserimpulslaufzeitmessung kann dann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden. Sollte der Grenzwert überschritten werden, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch kommt es auf der Länge der Messstrecke zu einer Signalaufweitung. Diese führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und somit einer fehlerhaften Datenerfassung. Diese verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung eine unzutreffende Geschwindigkeitsangabe. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Bei über 50 % aller Messungen werden Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs genutzt. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Die zeitliche Verzögerung zwischen Messung und Foto kann Zuordnungsschwierigkeiten verursachen. Besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen ist dann der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass das abgebildete Fahrzeug tatsächlich korrekt dem Messvorgang zugeordnet wurde.

Nicht selten ist der Scanwinkel falsch eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangabe.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung zu verwerfen. 

Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Überproportional viele Fälle enden mit einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung.

Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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