Geblitzt auf der B1/B5, Abs. 120, km 0.4, Müncheberg, Berliner Ch. FR Seelow- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Falls Ihnen hier die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und sehr unangenehm werden. 

Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h fordert der Bußgeldkatalog schon einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 70 €. Bei 26 km/h sind es 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h und kann für Fahranfänger und Wiederholungstäter extra erhöht werden.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Der größte Trumpf der Verteidigung und der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Schwächen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer ist mit einem charakteristischen Messbalken (Sensorkopf) ausgestattet, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsprofile ankommender Fahrzeuge und speichern sowie vergleichen diese.  Die beiden anderen messen den jeweiligen Abstand zum Sensorkopf. Mittels dieser Daten können die Fahrzeit für die Messstrecke und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Wird der eingegebene Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Hierdurch können aber Lichteffekte ( z.B. vorauslaufende Schatten oder ähnliches) die Messung negativ beeinflussen. Gleiches gilt für moderne LED- Scheinwerfer, deren Lichtsignale zu einer fehlerhaften Datenuswertung führen können.

Auch bei Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten können Zuordnungsprobleme auftreten, bei denen nicht nachvollziehbar ist, ob das abgebildete Fahrtzeug tatsächlich gemessen wurde.

So hat das Amtsgericht Lübben einen Betroffenen freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 3.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete Fahrzeug  handelte und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation dieses Fahrzeugs steht. 

Nicht immer wird der Blitzer wie in der Bedienungsanleitung gefordert mittels der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage exakt auf die Fahrbahn ausgerichtet. Sogenannte "Schrägmessungen" verursachen aber automatisch erhöhte Geschwindigkeitsanzeigen.

Nicht selten ist die Eichung des Gerätes abgelaufen und in solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diesen und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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