Geblitzt auf der BAB 10, bei km 32,8 in FR AD Spreeau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Damit dieser Geschwindigkeitsverstoß nicht teuer wird, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier sehr gut.

Aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed, eines der Standardmessgeräte der Brandenburger Polizei. Dieses ist wegen seiner Fehleranfälligkeit seit seiner ersten Einführung umstritten.

Mindestens die Hälfte aller Bußgeldbescheide benennt falsche Geschwindigkeitswerte, weil das Gerät an einer fehlerhaften Datenverarbeitung leidet.

Oft ist der Messwinkel falsch eingestellt, wobei schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden, ist die Zuordnung nicht sicher. Dann bestehen berechtigte Zweifel, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Ist die Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu verwerfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt auch keiner verwertbare Messung vor.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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