Geblitzt auf der BAB 10, bei km 83,9, FR AD Nuthetal- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Ihnen wird darin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf gemacht? Dann lohnt es sich, den gesamten Vorgang durch einen erfahrenen und spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch und dies liegt vor allem an der Unzuverlässigkeit des aufgestellten Einseitensensor vom Typ ESO 3.0.

Diese erfasst die Autobahn mit Hilfe der auf dem Messbalken befindlichen Messsensoren auf einer Länge von 25 Meter. Registriert werden dabei die von durchfahrenden Autos auf dieser Strecke verursachten Helligkeitsunterschiede. Deren Erfassung ermöglicht ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und damit  eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber bei dieser Messmethode verfälschen schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs , oder direkte Sonneneinstrahlung auf den Messbalken die Datenerfassung. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern, weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird, kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die Datenerfassung massiv verfälscht  werden. Der Messbalken muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Sehr oft ist aber der Aufbau zu ungenau, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, treten Schwierigkeiten bei der Erfassung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist das Messprotokoll nicht korrekt ausgefüllt, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt Ihr Messung durch einen vom TÜV- zertifizierten Sachverständigen überprüfen. Mit dessen Gutachten werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht ausgesprochen bzw. aufgehoben.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema