Geblitzt auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die zuständige Zentrale Bußgeldstelle in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dann kann es nicht nur teuer werden, denn ab einer Überschreitung von 21 km/h gibt es einen Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber soweit muss es nicht kommen. Denn dank der Schwachstellen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sind Erfolgsaussichten für einen erfolgreichen Einspruch hier sehr hoch.

Das Messprinzip dieses Geräts ist einfach erklärt. Laserimpulse tasten die Autobahn auf einer Länge zwischen 10 und 75 Metern ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Sensor zurück. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit bei fast jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Zwischen der Messung und dem Auslösen der Kamera liegt eine kleine zeitliche Verzögerung. Diese führt besonders bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht genau im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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