Geblitzt auf der BAB 10, km 21,21, in Richtung Erkner- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeworfen? Dann kann der in der drei bis sechs Wochen folgende Bußgeldbescheid bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h einen Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot anordnen. Fahranfängern droht eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dazu kommt natürlich noch ein Bußgeld in beträchtlicher Höhe.

Rechtsanwalt Andreas Junge erläutert in diesem Artikel, wie Sie dies verhindern können.

Aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten wechselte die Geschwindigkeitsbeschränkung in den vergangenen Monaten häufig. Teilweise wurde die Geschwindigkeit sogar  auf 60 km/h beschränkt. Die Beschilderung genügte zwar bisher immer verkehrspsychologischen Anforderungen, aber bei dieser Messstelle wurde auch ein Augenblicksversagen bisher großzügig bejaht.

Der größte Trumpf für den Erfolg Ihres Einspruchs sind aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed.

Dessen Fehleranfälligkeit ist schon in der Messmethode angelegt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber der überlange Messbereich führt zu einer Impulsauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und einer nicht zutreffenden Datenerfassung. Dies tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse liefert. Außerdem ist der Sensor häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Auto auf dem Beweisfoto gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses bei der Überprüfung festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Messakte, liegt keine verwertbare Messung vor.

Diese und viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen, welches zum Nachweis einer fehlerhaften Messung dient.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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