Geblitzt auf der BAB 10, km 72,5, in FR AS Ludwigsfelde/West- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

In einem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h trotz Toleranzabzug überschritten.

Dann kann  der nachfolgende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon ab 21 km/h über dem Grenzwert droht ein Punkt und bei 26 km/h sind es schon 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. 

Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h und eine Extraerhöhung ist bei Fahrern in der Probezeit und Wiederholungstätern möglich.

Doch soweit muss es nicht kommen. Sie sind hier von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt worden. Die Schwächen dieses Blitzers sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Gerät sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Mittels der hierdurch gewonnenen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Jedoch werden über 50 % der Messwerte außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Das ist ein grundsätzlicher Verstoß gegen die Gerätezulassung und kann von einem erfahrenen Verteidiger als Beweisverwertungsverbot geltend gemacht werden.

Bei etwa der Hälfte aller Messungen werden durch verzerrte Rückstreusignale überhöhte Geschwindigkeiten berechnet. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Insbesondere bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und ähnlichen Verkehrskonstellationen hat das Gerät Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist bei einer anwaltlichen Überprüfung nicht mehr sicher zuordbar, ob die angegebenen Werte tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betreffen.

Die ungenaue Einstellung des Scanwinkels, dieser regelt die Berücksichtigung der vorhandenen Fahrbahnneigung, ist ein sehr häufiger Aufbaufehler. Dabei kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen" mit dem Ergebnis, dass automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben erfolgen.

Fehlt in der Akte ein Zertifikat, dass die Messbeamten eine Schulung an dem Gerät absolvierten, dürfen die Daten ebenfalls nicht verwertet werden.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er hat damit die nötige Erfahrung und Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema