Geblitzt auf der BAB 11, bei km 34,00, in FR Berlin / Dreieck Barnim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Die Chancen für den Erfolg eines Einspruchs sind dann sehr gut, denn aufgebaut ist hier ein mobiler Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger ESO ES 8.0. 

Auf dem charakteristischen Messbalken sind 5 Helligkeitssensoren montiert, welche die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge registrieren und damit eine Weg- Zeit- Rechnung ermöglichen, die als Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit hat. 

Dabei ist der Sensorkopf genau parallel und senkrecht zur Fahrbahnneigung auszurichten. Oft dieses Erfordernis nicht exakt genug erfüllt, was immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Auch führen schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, zu fehlerhaften Messungen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist hier die Geräteeichung abgelaufen, dann ist die Messung unverwertbar oder es muss zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotkolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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