Geblitzt auf der BAB 11, bei km 37,4, zw. AS Chorin u. AS Werbellin, in FR Berlin- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zum Vorwurf. Statt den Anhörungsbogen selbst auszufüllen oder zu ignorieren, ist es besser sich von einem spezialisierten Verteidiger beraten zu lassen. Denn bei dieser Messstelle sind die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch sehr gut. Denn gemessen wird mit einem Einseitensensor vom Typ ESO 3.0. Dessen fehleranfällige Funktionsweise war schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.

Das Gerät ist charakterisiert durch seinen Messblock, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren auf eine Entfernung von 25 Metern die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs sowie direkte Sonneneinstrahlung können die Messung verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Außerdem wird hier der Messsensor oft nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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