Geblitzt auf der BAB 11, bei km 66,8, in FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich gegen die drohenden Strafen vorzugehen, liefern doch die gerichtsbekannten Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip dieses Geräts ist einfach erklärt. Der Sensor befindet sich parallel und im rechten Winkel zur Fahrbahn und tatstet diese auf der Länge von 75 Metern mit Hilfe von Laserimpulsen ab. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Werte ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber schon beim Aufbau müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, liegt keine verwertbare Messung vor. Die Länge der Messstrecke führt auch zu einer Signalauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingt fehlerhafte Berechnung führt dazu, dass bei etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Gerade dieser Systemfehler könnte auch bei Ihrer Messung gegeben sein. Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Werden mehrere Fahrzeuge vom Gerät erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema