Geblitzt auf der BAB 113, km 8,522 tw. AD Waltersdorf und Berlin- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen!

In Fahrtrichtung Berlin passiert man zunächst das Autobahndreieck Waltersdorf, bevor die zwei Autobahnausfahrten Schönefeld-Süd und Schönefeld-Nord folgen. Genau zwischen diesen befindet sich kurz vor dem Berliner Ortseingang die Messstelle.

Vom Autobahndreieck Schönefeld kommend ist zuerst  eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 120 km/h vorgeschrieben. Ca. 1000 Meter  vor der dem Blitzer  wird diese auf  zunächst auf 100 km/h abgesenkt, ehe etwa 750 Meter vor dem Messgerät eine weitere Drosselung auf 80 km/h erfolgt. Die entsprechende  Beschilderung ist stets beidseitig und fest, im Anschluss folgen bis zur Messstelle noch zwei Schilderbrücken. In aller Regel wird dort die Beschränkung auf 80 km/h wiederholt, sollte nicht aus Sicherheitsgründen – z.B. bei einer Sperrung der nahe gelegenen Tunnel Altglienicke und Rudower Höhe – eine noch geringere Geschwindigkeit angeordnet werden. Das zuständige Amtsgericht Königs- Wusterhausen geht von einer ausreichenden Hinweisgebung aus und bejaht nur in Ausnahmefällen ein Augenblicksversagen.

Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind aber hier die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0. 

Charakteristisch  an dem Gerät ist sein Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem sind fünf Helligkeitssensoren angebracht. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche  von den  herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen bestimmen die jeweilige Entfernung des KfZ zum Messgerät. Hierdurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Werte erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode, welche nur auf Helligkeitsunterschiede setzt, können schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung  die Messung zu Lasten Ihren beeinflussen. 

Auch moderne LED- Scheinwerfer führen aus dem gleichen Grund zu Ungenauigkeiten. Messung in der Nacht oder bei Dämmerung sind daher besonders kritisch zu bewerten.

Nicht selten ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Vorgeschrieben ist die genaue Austarierung mittels Wasserwaage. Wenn dieses nicht dokumentiert ist, bestehen ernsthafte Zweifel an der Genauigkeit der Messung. Denn schon eine leichte "Schrägstellung" von ein oder zwei Grad erhöht die angeblich gemessene Geschwindigkeit. 

Gleiches gilt bei einem falschen Gierwinkel queraxial zur Fahrbahn: Hierdurch erhöht sich die Wegstrecke, was ebenfalls zu Messfehlern führt.

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  

Daher wurden  Betroffene schon freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete handelte.

Sämtliche Einseitensensoren bedürfen außerdem einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Es wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil diese abgelaufen war. 

Durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle können diese und andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür und das gesamte Verfahren keine Kosten

Das Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und ist die Grundlage für  Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsache. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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