Geblitzt auf der BAB 13, bei km 112,, in FR AS Ortrand- Schnelle Hilfe von einem Fachanwalt!

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In einem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann drohen schnell ein hohes Bußgeld, eventuelle Punkte oder ein Fahrverbot. Aber dagegen können Sie mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers erfolgreich Einspruch einlegen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier eingesetzten Einseitensensors vom Typ ESO 3.0 ist der Grund, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise beruht auf einem einfachen Prinzip. Die auf dem charakteristischen Messbalken befindlichen fünf Sensoren registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, verfälschen die Datenerfassung. Auch Reflektionen auf der Karosserie haben diese Wirkung. Fest steht auch,  dass das Licht von LED- Scheinwerfern Fehlmessungen verursacht. Denn deren pulsierendes Licht ist für die Sensoren nicht zu verarbeiten. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft geschehen beim Aufbau Ungenauigkeiten, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Die Messbeamten müssen für die Bedienung des Geräts an einer Schulung teilnehmen. Fehlt aber hierfür ein Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden.  Ist die Geräteeichung erloschen, was in Brandenburg oft vorkommt, wird die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich oft eingestellt. Auch bezüglich dieser Messstelle erspart er monatlich einer Vielzahl von Mandanten die drohenden Strafen.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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