Geblitzt auf der BAB 13, bei km 44,6, Höhe AS Freiwalde, in FR AS Duben-Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf gemacht. Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers hiergegen Einspruch einzulegen. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier als Messgerät verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO 3.0, ist die Erfolgsquote in diesen Verfahren überdurchschnittlich hoch.

Das Messprinzip dieses Blitzers ist einfach erklärt. Auf einem Messbalken befinden sich fünf Sensoren, die auf einer Länge von 75 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs oder direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät können die Daten massiv verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern führt zu Verfälschungen der Werte. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Autobahn ausgerichtet werden. Schon kleinste Ungenauigkeiten bei der Justierung, die sehr häufig vorkommen, führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich hat dieser Gerätetyp Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz bezüglich der Gerätebedienung und Datenauswertung geschult werden. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung erloschen, wird sogar die gesamte Messreihe verworfen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich oft eingestellt. Auch bezüglich dieser Messstelle erspart er monatlich einer Vielzahl von Mandanten die drohenden Strafen.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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