Geblitzt auf der BAB 13, bei km 60,59, in FR AS Lübbenau / Spreewald- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Dann lohnt sich die Beauftragung eoines erfahrenen Verteidigers, um den drohenden Strafen zu entgehen. Die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier sehr gut, kann sich doch die Verteidigung zwei Umstände zu Nutze machen.

Als erstes ist dies die Beschilderung. Kilometer vor der Messstrecke gibt es keine Beschränkung, aber erst 302 Meter vor dem fest installierten Blitzer erfolgt die Eingrenzung auf 120 km/h. Zwar ist das Schild nicht zu übersehen, aber bei einem sanften Ausrollen besteht die Gefahr am Blitzer immer noch mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Ein abruptes Bremsen kann aber im Verkehrsfluss zu gefährlichen Situationen führen. Daher ist selbst im zuständigen Amtsgericht Lübben die Bewertung umstritten und es wird oft ein Augenblicksversagen bejaht. Der Betrieb des Blitzers mittels einer Messkabine verstößt außerdem gegen den Erlass des Brandenburgischen Innenministeriums über die Verkehrsüberwachung durch die Polizei. Zwar wird deswegen nur selten ein Verfahren eingestellt, aber häufig kann eine deutliche Minderung der Strafen erreicht werden.

Das Hauptaugenmerk der Verteidigung ist hier aber auf die Schwächen des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed gerichtet.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse im rechten Winkel aus, mit deren Hilfe die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern abgetastet wird. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die vom Hersteller garantierte Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit auch Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verfälschten Messdaten sind bei ca. der Hälfte aller Messungen die Ursache für nicht zutreffende Geschwindigkeitsangaben. Häufig ist der Messwinkel nicht mit der nötigen Exaktheit justiert. Dann werden immer überhöhte Werte angezeigt. Werden mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist an dieser Messstelle auch die Geräteeichung erloschen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von. mindestens 20 % zu gewähren. Während des Geräteaufbaus sind zahlreiche Funktionstests durchzuführen. Sind diese nicht vollständig in der Akte vermerkt, ist die Messung ebenfalls keine wirksame Grundlage für einen Bußgeldbescheid.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe wird dem hier zuständigen Amtsgericht Lübben die Ungebauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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