Geblitzt auf der BAB 13, km 36,15, in Richtung Staakow- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen  oder Bußgeldbescheid ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich mit einem Einspruch dagegen vorzugehen. Die Erfolgsquote ist hier dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Einseitensensors ESO 3.0 überdurchschnittlich hoch.

Charakteristisch an diesem Blitzertyp ist der längliche Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren auf der eingestellten Messstrecke von 25 Meter, die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messung verfälschen. Besonders bei dichtem Verkehr tritt dieser Fehler auf. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist aber die Ausrichtung nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt.  Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird auf Antrag die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

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