Geblitzt auf der BAB 13, km 36,15, in Richtung Staakow- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Vorwurf? Dann lohnt es sich den drohenden Bußgeldbescheid anzufechten. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen Unzuverlässigkeit war schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren und Presseberichte. Wegen ihm ist die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren bei dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch.

Sein Messprinzip ist einfach erklärt. Die auf dem Messbalken befindlichen fünf Sensoren registrieren auf einer Länge von 24 Meter die von den Fahrzeugen hervorgerufenen Helligkeitsunterschiede mitsamt dem jeweiligen Abstand zum Messgerät. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, Spiegelungen auf der Karosserie) verfälschen die Datenerfassung und damit die Geschwindigkeitsberechnung. Auch Reflektionen auf der Karosserie haben diese Wirkung. Fest steht, auch das Licht von LED- Scheinwerfern Fehlmessungen verursacht. Denn deren pulsierendes Licht ist für die Sensoren schwerer zu erfassen. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft ist der Aufbau in diesem Punkt ungenau, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Die Messbeamten müssen für die Bedienung des Geräts extra geschult werden. Fehlt dafür ein Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger die Messung für unverwertbar erklären lassen.  Ist die Geräteeichung erloschen, was bei den hier eingesetzten Geräten oft vorkommt, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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